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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Brady GmbH

1.   Geltungsbereich


  • 1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte von uns mit Verbrauchern oder mit Unternehmern (die „Kunden“ oder einzeln der „Kunde“) insbesondere im Bereich des Verkaufs- und Vertriebs von Etiketten, Sicherheitskennzeichnung, Etikettendrucker, Kennzeichnungslösungen und sonstiger Waren. Die AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, auch wenn kein ausdrücklicher Verweis auf die AGB erfolgt.
  • 1.2. Die Lieferbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung, dass die gekauften Waren für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Wir verkaufen Produkte nur zur gewerblichen Verwendung.
  • 1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen. Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gilt Gesetzesrecht.

2.    Vertragsschluss / Annahme von Angeboten


  • 2.1. Der Umfang, die Qualität und alle Bedingungen für die Lieferungen oder Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den beiderseitigen schriftlichen Erklärungen der Vertragsparteien und diesen AGB. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung des Angebots durch uns zustande. Mündliche Vereinbarungen vor Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  • 2.2. Dem Kunden zur Verfügung gestellte Kalkulationen, Ausschreibungen technische Dokumentationen oder Anpreisungen in Katalogen stellen keine rechtsverbindlichen Angebote gegenüber dem Kunden dar. Bestellungen des Kunden sind verbindliche Angebote zum Abschluss eines Vertrages. Soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich abweichend geregelt, sind wir berechtigt das Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen. Machen wir dem Kunden ein Angebot und nimmt der Kunde unser Angebot nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang an, sind wir zum Widerruf berechtigt.
  • 2.3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

3.   Preise und Zahlungsbedingungen


    3.1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und zahlbar.

    3.2.  Unsere angegebenen Preise sind Endpreise Ist keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise „ExWorks Egelsbach oder Zele“ (Incoterms 2020).

    3.3.  Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostenänderungen, z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen, oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

    3.4.  Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar und ohne Abzug zu begleichen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen werden gegenüber Unternehmern ohne Mahnung ab dem 15. Tag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig, bei Verbrauchern werden ohne Mahnung ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz fällig soweit der Verbraucher darauf gesondert hingewiesen wurde. Die Versendung der Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Sofern die Parteien abweichend von dieser Ziffer III. 3 vereinbaren, dass Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar sind, bedarf diese Vereinbarung der Schriftform.

    Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag (§ 321 BGB) und/oder bei noch ausstehenden Lieferungen zur Forderung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

    3.5.   Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.

4.   Lieferung, Leistungszeit


  • 4.1.  Soweit nicht zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Lieferung zu bestimmen.
  • 4.2.  Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern sind wir im zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern sind wir zur Teillieferung berechtigt.
  • 4.3.  Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von einem unserer Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstatten oder gleichwertige Artikel zur Ersatzlieferung anbieten.
  • 4.4.  Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns für das erfolglose Angebot der Ware sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Ware entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs sind wir berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) pro Kalenderwoche, maximal jedoch in Höhe von insgesamt 5% des Lieferwerts im Fall der endgültigen Annahmeverweigerung zu verlangen. Das Recht einen höheren Schaden nachzuweisen sowie weitergehende gesetzliche Ansprüche behalten wir uns vor. Der pauschale Schadensersatzanspruch wird mit etwaigen weiteren Zahlungsansprüchen gegen den Kunden verrechnet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder diese niedriger ist als der vorgenannte pauschale Schadensersatzanspruch. Bei Sonderanfertigungen nach Zeichnung oder Muster behalten wir uns 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor.
  • 4.5.  Die Vertragserfüllung von unserer Seite steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Import-/Exportbeschränkungen entgegenstehen.

5.   Gefahrenübergang


  • Der Gefahrenübergang erfolgt nach „ExWorks“ (Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wenn der Kunde Verbraucher ist, tragen wir das Versandrisiko. 

6.   Gewährleistung / Haftung gegenüber Verbrauchern


  • 6.1. Soweit zwischen uns und dem Verbraucher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.
  • 6.2. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzungen:
    • a) Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
      • (1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
      • (2) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • b)  für Die sich aus Ziffer 6.2. a) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • c)  für Es gelten die gleichen Grundsätze und Haftungsbeschränkungen für die Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (auch im Hinblick auf eine eventuelle persönliche Schadensersatzhaftung).

7. Gewährleistung / Haftung gegenüber Unternehmern


  • 7.1.  Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Soweit der Kunde uns nicht schriftlich unter Auflistung der konkreten Mängel eine Mangelhaftigkeit der gelieferten Produkte angezeigt hat, gelten die gelieferten Produkte nach Ablauf von dreißig (30 Tagen) seit Zugang der Waren als untersucht und genehmigt.
  • 7.2.  Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Gefahrenübergang, außer bei einer Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährung.
  • 7.3.  Bei Mängeln der Ware hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Sofern die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, steht es dem Kunden frei, von seinem Rechtauf Minderung oder Rücktritt Gebrauch zu machen. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Der Kunde ist vor Ausübung von Mängelrechten verpflichtet, uns die konkreten Mängel mitzuteilen.
  • 7.4.  Bei Mängeln der Ware sind wir berechtigt, die Nacherfüllung von der vorherigen Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßig hohen Teils des Preises abhängig zu machen.
  • 7.5.  Schadensersatz:
    • a) Für Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
      • (1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
      • (2) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • b) Die sich aus Ziffer 7.5.a) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • c) Es gelten die gleichen Grundsätze und Haftungsbeschränkungen für die Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (auch im Hinblick auf eine eventuelle persönliche Schadensersatzhaftung).
    • d) Soweit nicht in diesen AGB abweichend geregelt, ist unsere Haftung unabhängig von dem Rechtsgrund der Haftung ausgeschlossen.
  • 7.6.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Hinblick auf eine eventuelle persönliche Schadensersatzhaftung unserer Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • 7.7.  Sofern der Kunde uns durch Anweisungen, Informationen, Dokumente, Entwürfe oder Zeichnungen vorschreibt, wie wir das Produkt herzustellen haben, ist der Kunde verpflichtet schriftlich zu gewährleisten, dass wir durch die entsprechende Herstellung des Produkts keine Rechte Dritte, wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster und andere gewerbliche Schutzrecht und Urheberrechte, verletzen. Sofern diese Gewährleistung von dem Kunden abgebeben wurde und der Kunde diese Gewährleistung schuldhaft verletzt hat, ist der Kunde verpflichtet, uns von jedweden Ansprüchen Dritter, die durch die schuldhafte Verletzung der Gewährleistung verursacht wurden, freizustellen.

8.   Rücksendungen


  • 8.1.  Ohne vorherige schriftliche Genehmigung unseres Kundendienstes dürfen keine Waren zum Austausch oder zur Gutschrift zurückgesandt werden.
  • 8.2.  Für Retouren, die direkt von unserem eigenen Lieferanten versandt wurden (mit Ausnahme von defekten oder falschen Waren), fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr an, die sich nach den Kosten für die Anlieferung und Einlagerung der Waren richtet.
  • 8.3.  Gutschriften und Rückerstattungen können erst nach Empfang und Überprüfung der Waren vorgenommen werden.
  • 8.4.  Wir erteilen keine Gutschrift für Versand-, Porto- oder Transitkosten, die wir erheben oder die dem Kunden entstehen.
  • 8.5.  Wir sind berechtigt, vom Kunden die Erteilung eines Ersatzauftrags im Wert der Retouren zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von
    15 % auf Waren zu erheben, die zur Gutschrift zurückgesandt werden.
  • 8.6.  Wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises möglicherweise durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist (weil beispielsweise ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde), sind wir im Rahmen der Rechtsvorschriften berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern. Nach dem Einräumen einer Frist für die Erbringung der Gegenleistung, sofern zutreffend, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Paragraf 321 BGB) und/oder eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit zu verlangen, wenn noch Lieferungen ausstehen. Bei Verträgen in Bezug auf die Fertigung nicht fungibler Waren (kundenspezifischer Produkte) sind wir berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten; die Rechtsvorschriften zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben davon unberührt.

9.   Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten; Aufrechnungsverbot, Abtretungsverbot


  • 9.1.  Der als Unternehmer auftretende Kunde darf keine Zurückbehaltungsrechte ausüben, mit Ausnahme von Zurückbehaltungsrechten, die sich aus derselben Vertragsbeziehung herleiten.
  • 9.2.  Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung und zum Ausüben von Zurückbehaltungsrechten berechtigt, es sei denn, die gegen uns geltend gemachten Forderungen sind unbestritten oder wurden durch Feststellungsurteil als rechtsverbindlich und endgültig erklärt.
  • 9.3.  Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde keinerlei Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser AGB übertragen.

10.  Mitwirkungspflichten


  • 10.1.  Der Kunde hat sämtliche anwendbaren Regelungen und Vorschriften für die Einfuhr, den Transport, die Lagerung und die Nutzung der Produkte einzuhalten.
  • 10.2.  Die Vertragssprache ist deutsch. Wir sind grundsätzlich berechtigt erforderliche fremdsprachige Urkunden und Dokumente zurückzuweisen und Handlungen solange zu verweigern, bis eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt wird. Gleiches gilt für Erklärungen, die bestimmten Formerfordernissen unterliegen.

11.  Geheimhaltung, Mitteilungen


  • 11.1.  Soweit zwischen uns und dem Verbraucher keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder nachstehend keine abweichende Regelung enthalten ist, finden für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung.
  • 11.2.  Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen;
    • a) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen,
    • b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht oder
    • c) die dem Kunden bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren.
  • 11.3.  Sobald der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass er die vorgenannten Informationen offenlegen muss, ist er verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Auf schriftliche Anfrage einer Partei, wird die andere Partei veranlassen, dass sämtlichen vertraulichen Information an die anfragende Partei herausgegeben werden oder nach deren Wahl zerstört werden. Werden die vertraulichen Daten zerstört, ist über die Zerstörung der vertraulichen Daten ein schriftlicher Nachweis an die anfragende Partei zu übermitteln.
  • 11.4.  Sämtliche Mitteilungen nach oder in Verbindung mit diesem Vertrag sind uns schriftlich mitzuteilen.

12.  Höhere Gewalt


  • Soweit wir durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, Reaktorunfälle, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappung oder sonstige Ereignisse, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat) vorübergehend an der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gehindert werden, ist die jeweilige Frist zur Erfüllung der Verpflichtung entsprechend zu verlängern, soweit das Hindernis erst nach Vertragsschluss eingetreten ist, oder demjenigen, der sich darauf beruft, das Hindernis erst nachträglich bekannt geworden ist. Das Recht, die Frist zur Erfüllung des Vertrages zu verlängern, endet, wenn das Hindernis seit mehr als vier Monaten besteht. Für den Zeitraum des Vorliegens von höherer Gewalt haften wir auch nicht für die durch die Verzögerung entstandenen Schäden.

13.   Verhaltenskodex


  • Wir haben einen globalen Verhaltenskodex (der „Kodex“), der das Verhalten gegenüber und Vereinbarungen mit unseren Angestellten und unseren Kunden sowie Lieferanten beschreibt. Der Kodex kann unter www.bradycorp.com unter den Investoreninformationen unter der Rubrik Corporate Governance als Verknüpfung abgerufen werden. Der Kunde und wir vereinbaren, sämtlichen Regelungen des Kodex nachzukommen. Wenn der Kunde den Verdacht hat, dass einer unserer Angestellten gegen den Kodex verstößt, soll er den Verstoß entweder über die vertrauliche Webseite (www.bradyethics.com) oder die in dem Kodex auf Seite 5 genannten Nummern melden. Der Kunde und wir verpflichten uns zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes sowie sämtlicher Antikorruptionsgesetze.

14.  Anwendbares Recht; Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


  • 14.1.  Für unsere AGB und die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
  • 14.2.  Wir streben stets eine einvernehmliche und schnelle Lösung etwaiger Konflikte an. Deswegen bitten wir unsere Kunden, sich im Fall von etwaigen Meinungsverschiedenheiten an unseren Kundenservice csgermany@bradycorp.com, +49 6103 7593 660, Brady GmbH, Brady-Strasse 1, DE-63329 Egelsbach. zu wenden.
  • 14.3.  Für Rechtstreitigkeiten mit Unternehmern gilt: Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen AGB sowie für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte auf Grundlage dieser AGB ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig durch einen Schiedsrichter entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Frankfurt am Main.
  • 14.4.  Sollten einzelne Klauseln dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was dem Sinn und Zweck der jeweiligen Klausel entspricht.
  • 14.5.  Die deutsche Fassung dieser AGB ist bindend.

Stand: 25.10.2023

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