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Sicherheit steigert die Produktivität und Arbeitsmoral


Brady ist in den Bereichen Arbeitssicherheit und Compliance weltweit führend. Ganz gleich, ob Sie in der Bergbau-, Öl- und Gaserzeugungsindustrie, in der Nahrungsmittelverarbeitungsbranche oder in der chemischen Prozessindustrie tätig sind – Brady bietet Ihnen die passenden Lösungen, mit denen Sie die Arbeitssicherheit und Normen in Ihrem Unternehmen gewährleisten. Spezielle Brady-Teams überwachen und verfolgen weltweit alle zugehörigen Compliance-relevanten und gesetzlichen Entwicklungen. Sie sorgen dafür, dass unsere Lösungen und Produkte stets alle neuen Standards erfüllen, noch bevor diese in Kraft treten

Wir wissen, dass Sie in Ihrer Arbeitsumgebung mit harten Herausforderungen und potentiellen Sicherheitsrisiken konfrontiert werden, die spezifisch für Ihre Branche sind. Deshalb arbeitet Brady in jedem mit führenden Unternehmen zusammen und hatte dadurch bereits das Privileg, spezielle Qualitätsmaterialien zu entwickeln, die gegenüber Meerwasser, UV-Strahlung, extremen Temperaturen, Chemikalien und Lösungsmitteln beständig sind.

Brady ist stolz darauf, seinen Kunden Komplettlösungen im Rahmen eines ganzheitlichen Sortiments anbieten zu können, das von Sicherheitskennzeichnungen und Rohrmarkierern über Auffangprodukte und Lockout Tagout-Vorrichtungen bis hin zu Sicherheitskontrollsystemen reicht. Bei Bedarf kann Sie das Brady-Expertenteam auch beim Erstellen Ihrer Sicherheitsrichtlinien unterstützen.

Standards, Anforderungen und Richtlinien


Europa

 

Die ISO 7010 wurde von der Europäischen Union als Standard für Sicherheits- und Warnschilder zugelassen. Brady bietet Ihnen ein komplettes Sortiment an Sicherheits- und Warnschildern, die mit der ISO 7010 konform sind. Obwohl die Europäische Union die ISO 7010 zugelassen hat, sind die souveränen Mitgliedstaaten der EU derzeit noch damit beschäftigt, die zugelassene europäische Norm zu ratifizieren. Deshalb bietet Brady auch Schilder und Etiketten an, die derzeit in den EU-Mitgliedsstaaten zugelassene Norm erfüllen. Die EG-Richtlinie 89/655 gibt „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ vor. Im Anhang dieser EG-Richtlinie wird unter Punkt 2.14 festgelegt, dass „jedes Arbeitsmittel mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein muss, mit denen es von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann“.

Die Norm EN ISO 141118 für die Sicherheit von Maschinen definiert die Maßnahmen zur Trennung von Energiequellen und zur Energierückhaltung bei Maschinen, um deren unerwarteten (unbeabsichtigten) Anlauf zu vermeiden. Sie garantiert das sichere Arbeiten in einem risikobehafteten Bereich.

Die europäische Richtlinie CEE 89/655 definiert „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer bei der Wartung industrieller Maschinen”.

Österreich

AschG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – Bundesgesetz zu Arbeits- und Gesundheitsschutz AM-VO – Arbeitsmittelverordnung (Ordinance on Work Equipment and Tools) – Vorschrift des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, Paragraph 1, §17 (1).

Frankreich

UTE C18-510 (elektrische Geräte): Beschreibt die Durchführung aller Schritte, die notwendig sind, um die Anlage in einen sicheren Zustand zu versetzen und diesen während der gesamten Wartungs- oder Interventionsmaßnahme aufrecht zu erhalten. Dabei muss die Inbetriebnahme der in Wartung befindlichen Anlage wirksam verhindert werden und eindeutig erkennbar sein, dass diese unterdessen nicht in Betrieb genommen werden darf. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen streng umgesetzt und mit den geeigneten Mitteln regelmäßig überprüft wurden.

Das Best-Practice-Dokument wurde im November 2011 vom INRS (Institut National de Recherche et de Sécurité) entwickelt: ED 6109

Das Dekret 2010-1016 bezieht sich auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers bei der Verwendung von zeitweiligen oder dauerhaften Elektroinstallationen.

Das Arbeitsgesetzbuch (Artikel R4215-10) bezieht sich auf die Kennzeichnung elektrischer Leiter.

Das Dekret 2010-1018 bezieht sich auf den Schutz vor elektrischen Stromschlägen am Arbeitsplatz.

Das Dekret 2010-2118 nennt die Abläufe, die bei der Ausführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an Elektroinstallationen einzuhalten sind.

Arbeitsgesetzbuch (Artikel R 4544-5): der Bereich der Installation, an dem (bei getrennter Energieversorgung) gearbeitet wird, muss gekennzeichnet und blockiert werden.

Erlass vom 26. April 2012: Jeder Vorgang an elektrischen Geräten muss der neuen Norm NF C 18-510 entsprechen. Artikel 1 besagt, dass diese Norm in das französische Arbeitsgesetzbuch aufgenommen wurde.

Deutschland

Die deutsche Gesetzgebung legt diese Anforderung in den „Mindestvorschriften bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ fest (Betriebssicherheitsverordnung), Anlage 1. Befehlseinrichtungen müssen so angeordnet und beschaffen sein oder gesichert werden können, dass ein unbeabsichtigtes Betätigen verhindert ist.

Laut den „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ dürfen laut Betriebssicherheitsverordnung, Anlage 2, jegliche Änderungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten nur bei vollständigem Stillstand des Arbeitsmittels vorgenommen werden. Das Arbeitsmittel und seine beweglichen Teile sind während dieser Arbeiten gegen Einschalten, Anlaufen und unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern.

Italian

Die italienische Gesetzgebung (Direttiva 2001/45/CE del Parlamento europeo e del Consiglio del 27 giugno 2001 che modifica la direttiva 89/655/CEE) betrifft die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.

Schweiz

UVG – Gesetzt zur obligatorischen Unfallversicherung VUV – Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Überschrift 1, Kapitel 2, Absatz 1, Art. 3 Überschrift 1, Kapitel 3, Absatz 2, Art. 30, 31 Absatz 3, Art. 37 und Absatz 4, Art. 43 EKAS-Richtlinie Nr. 6512 – Arbeitsmittel

Diese Vorschriften legen klar fest, dass bei einer Wartung, Einstellung oder Reinigung von Geräten diese sich in nicht betriebsbereitem Zustand befinden müssen und dass Vorrichtungen zu verwenden sind, die sicherstellen, dass eine Maschine weder versehentlich aktiviert werden noch anlaufen kann.

Nur Großbritannien: BS7671:2008

In Großbritannien legen die Vorschriften zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (Provision of Work Equipment Regulations) in Vorschrift 19 die „Trennung von Energiequellen“ folgendermaßen fest: „Jeder Arbeitgeber hat gegebenenfalls sicherzustellen, dass Arbeitsmittel mit geeigneten Vorrichtungen versehen sind, um sie von allen Energiequellen zu trennen. Jeder Arbeitgeber ergreift geeignete Maßnahmen um sicherzustellen, dass bei der erneuten Verbindung zwischen Energiequelle und Arbeitsmittel Arbeitnehmer bei der Verwendung der Arbeitsmittel keinerlei Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko ausgesetzt werden.“

USA (OSHA – Occupational Safety & Health Administration, Vereinigung für Arbeitssicherheit und Gesundheit)

Die OSHA Vorschrift zur Kontrolle von gefährlichen Energiequellen (Lockout/Tagout) 1910.147 sieht vor, dass „Arbeitgeber ein Programm einführen und Verfahren einsetzen müssen, um geeignete Blockiervorrichtungen oder Kennzeichnungen an spannungsführenden Geräten anzubringen und Maschinen oder Geräte anderweitig zu deaktivieren, um ein unerwartetes Wiedereinschalten der Energie, ein versehentliches Starten der Maschine oder das Freisetzen der gespeicherten Energie und damit Personenverletzungen zu verhindern.“

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