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REACH

Reach

EINLEITUNG UND BRADY POLITIK

Am 01. Juni 2007 ist die neue europäische Gesetzgebung zur Zulassung, Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe, bekannt als "REACH" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemichals), in Kraft getreten.

Ziel dieser Gesetzgebung ist es, Menschen und Umwelt vor chemischen Risiken zu schützen. REACH ersetzt zahlreiche EU-Gesetzgebungen in Bezug auf Chemikalien und ergänzt andere Umwelt- und Sicherheitsgesetze.

Zwei der wichtigsten Verpflichtungen gemäß REACH sind:

  1. Registrierung aller Stoffe (in allen Formen), die auf den EU-Markt gelangen und
  2. Information über besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC, Substances of Very High Concern), die in Produkten enthalten sind, die auf den EU-Markt gelangen.

1.1 REGISTRIERUNGSPFLICHT

Alle Stoffe, deren Menge sich auf eine Tonne oder mehr pro Jahr beläuft, müssen registriert werden. Je nach Volumen und Gefährlichkeit der Stoffe muss dies in 2010, 2013 oder 2018 erfolgen und kann (kostspielige) Tests beinhalten, anhand derer die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt festgestellt werden. Bereits auf dem EU-Markt vorhandene Stoffe (Phase-in Stoffe) mussten vor dem 01.12.2008 vorregistriert worden sein, damit sie auch noch nach diesem Datum auf dem EU-Markt vertrieben werden dürfen. Erfolgte keine Vorregistrierung, dann müssen die Stoffe nun vom EU-Markt genommen werden. 

Reach-Umsetzung bei Brady

Während der vergangenen Monate hat sich Brady intensiv mit den einzelnen REACH-Vorschriften auseinandergesetzt und alle für das Unternehmen notwendigen Maßnahmen durchgeführt. Als Importeur haben wir unseren gesamten Import in die EU überprüft. Da unser Importvolumen je Stoff unterhalb einer Tonne liegt, sind wir nicht zur Registrierung verpflichtet. Als weiterverarbeitender Nutzer steht Brady in engem Kontakt zu seinen Lieferanten, um sicherzustellen, dass diese bzw. deren Zulieferer den betreffenden Stoff registrieren ließen. Nachdem nun die Phase der Vorregistrierung erfolgreich abgeschlossen ist, sind für Brady keine Störungen in der Lieferkette abzusehen, die im Zusammenhang mit unserer Registrierungspflicht oder der unserer Lieferanten standen und stehen.

1.2. BESONDERS BESORGNISERREGENDE STOFFE (SVHC)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) legt auf der Basis von Testergebnissen fest, ob die Verwendung einiger Stoffe eingeschränkt werden muss oder ausschließlich für bestimmte Anwendungszwecke zugelassen werden kann. Am 28. Oktober 2008 wurde die erste Liste mit 15 SVHC durch die ECHA veröffentlicht (http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp).

Zurzeit laufen weitere Überprüfungen von 3.000 Stoffen (!), wodurch voraussichtlich weitere SVHC identifiziert werden.

Verplichtungen van Brady

In diesem Anfangsstadium muss Brady einen genauen Überblick über das Vorkommen dieser 15 SVHCs in allen von uns auf dem europäischen Markt vertriebenen Produkten haben. Unter REACH sind wir verpflichtet, unsere Kunden über das eventuelle Vorkommen von SVHCs in einer Größenordnung > 0,1 Gewichtsprozent bei in Europa verkauften Produkten zu informieren.

Wird ein weiterer Stoff als SVHC eingestuft, wird Brady sein Sortiment auch auf diesen Stoff überprüfen und ggf. seine Kunden mit entsprechenden Sicherheitshinweisen zur Verwendung informieren. Brady behält sich vor, seine Produkte anzupassen, falls SVHC enthalten sein sollten.

In Kürze finden Sie detaillierte Informationen über den Produktstatus in Bezug auf SVHCs im REACH-Bereich unserer Webseite.

Hier finden Sie die zwei Publikationen der Berechtigungsliste:

REACH team

EUR-LEX

BRADY ORGANISATION 

Während der letzten 9 Monate haben bei Brady 13 Mitarbeiter die Vorbereitungen auf die Verordnung übernommen. In Europa wurde in jeder Niederlassung ein lokales Team von REACH-Koordinatoren eingerichtet. Diese Koordinatoren stehen in engem Kontakt mit den Lieferanten, um so Zugriff auf die angeforderten SVHC-Informationen zu erhalten und Kundenanfragen zu beantworten.

Für spezifische Fragen zu unseren Produkten und REACH wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen REACH-Koordinator (siehe nachfolgende Liste) oder an den Koordinator Ihres lokalen Customer Service.

HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN - FAQ  

Siehe: ECHA Europa FAQ

WEITERFÜHRENDE LINKS

Weitere Informationen über die Verordnung erhalten Sie auf:

EC Europa Umwelt

ECHA Europa

SVHC-ZERTIFIKATE

Hier können Sie sich ein Zertifikat über Nichtanwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gemäß REACH 1907/2006/EC für Ihre Normteile ausdrucken oder sich die Sicherheits- und Verwendungshinweise abrufen, falls möglicherweise ein SVHC enthalten ist.

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