Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
EUROPA
Die Richtlinie 2009/104/EG (vormalige Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November
1989) legt die Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Benutzung
von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit fest. Punkt 2.14 bestimmt, dass „jedes
Arbeitsmittel mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein muss, mit denen es von jeder
einzelnen Energiequelle getrennt werden kann“. Punkt 2.15 bestimmt, dass „jedes Arbeitsmittel
zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer mit den erforderlichen Gefahrenhinweisen und
Kennzeichnungen versehen sein muss”.
Die Norm EN ISO 14118 (2018-07) zur „Sicherheit von Maschinen” (Nachfolger der DIN EN 1037
2008-11) definiert die Maßnahmen zur Energietrennung bei Maschinen und zur Verlustleistung, um
die erneute Aktivierung gefährlicher Maschinen zu verhindern. Sie garantiert das sichere Arbeiten
in einem risikobehafteten Bereich.
DEUTSCHLAND
BetrSichV 2015 (Betriebssicherheitsverordnung)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und Verwendung von
Arbeitsmitteln beim Betrieb und bei Wartungsarbeiten.
Auszug aus BetrSichV 2015
§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
Absatz 3: „Befehlseinrichtungen, die Einfluss auf die sichere Verwendung der Arbeitsmittel haben,
müssen insbesondere gegen unbeabsichtigtes oder unbefugtes Betätigen gesichert sein.“
Absatz 4: „Arbeitsmittel dürfen nur absichtlich in Gang gesetzt werden können. Sofern erforderlich,
muss das Ingangsetzen sicher verhindert werden können.“
§ 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
Absatz3: Der Arbeitgeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit Instandhaltungsarbeiten
sicher durchgeführt werden können.
(3) den Arbeitsbereich während der Instandhaltungsarbeiten abzusichern,
(6) Gefährdungen durch bewegte oder angehobene Arbeitsmittel oder deren Teile sowie durch
gefährliche Energien oder Substanzen zu vermeiden,
(9) erforderliche Warn- und Gefahrenhinweise bezogen auf Instandhaltungsarbeiten an den
Arbeitsmitteln zur Verfügung zu stellen,
Absatz 4: Werden bei Instandhaltungsmaßnahmen... solche Arbeiten unter Gefährdung durch
Energie durchgeführt, so ist die Sicherheit der Beschäftigten während der Dauer dieser Arbeiten
durch andere geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
ÖSTERREICH
AschG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – Bundesgesetz zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
AM-VO – Arbeitsmittelverordnung (Ordinance on Work Equipment and Tools) – Vorschrift des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der
ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, Paragraph 1, §17 (1)
SCHWEIZ
UVG – Gesetzt zur obligatorischen Unfallversicherung
VUV – Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
Überschrift1, Kapitel 2, Absatz 1, Art.3; Überschrift1, Kapitel 3, Absatz 2, Art.30, 31
Absatz 3, Art. 37; Absatz 4, Art. 43
EKAS Richtlinie Nr. 6512 – Arbeitsmittel
Diese Vorschriften legen klar fest, dass bei einer Wartung, Einstellung oder Reinigung von Geräten diese sich in
nicht betriebsbereitem Zustand befinden müssen und dass Vorrichtungen zu verwenden sind, die beispielsweise
sicherstellen, dass eine Maschine nicht versehentlich aktiviert werden kann.
ITALIEN
Die italienische Gesetzgebung (Direttiva 2001/45/CE del Parlamento europeo e del Consiglio del 27
giugno 2001 che modifica la direttiva 2009/104/EC) betrifft die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.
FRANKREICH
UTE C18-510 (elektrische Geräte): Das Blockieren einer Anlage ist die Durchführung aller
Schritte, die notwendig sind, um die Anlage in einen sicheren Zustand zu versetzen und diesen
zu erhalten, ihre Inbetriebnahme zu vermeiden und erkennbar zu machen, dass diese blockierte
Anlage nicht in Betrieb genommen werden darf. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle
Sicherheitsmaßnahmen streng eingeführt und mit den geeigneten Mitteln regelmäßig überprüft
wurden. Die Arbeitnehmer müssen alle erforderlichen Hilfsmittel zur Durchführung der Wartung
verwenden.
Das Best-Practice-Dokument wurde vom INRS (Institut National de Recherche et de Sécurité) im
November 2011 entwickelt: ED 6109
- Dekret 2010-1016 bezieht sich auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers bei der Verwendung
von temporären oder dauerhaften Elektroinstallationen.
- Arbeitsgesetzbuch (Artikel R4215-10) bezieht sich auf die Kennzeichnung der Leiter.
- Dekret 2010-1018 bezieht sich auf den Schutz vor elektrischen Risiken am Arbeitsplatz, Dekret
2010-2118 nennt die Abläufe, die bei Elektroinstallationen einzuhalten sind.
- Arbeitsgesetzbuch (Artikel R 4544-5): der Bereich der Installation, an dem gearbeitet wird (ohne
Energie), muss gekennzeichnet und blockiert werden.
- Erlass vom 26. April 2012: Jeder Vorgang an elektrischen Geräten muss der neuen Norm NF C
18-510 entsprechen. Artikel 1 besagt, dass diese Norm in das französische Arbeitsgesetzbuch
aufgenommen wurde.
SPANIEN
Die spanische Richtlinie (REAL DECRETO 1215/1997, de 18 de julio por el que se establecen
las disposiciones mínimas de seguridad y salud para la utilización por los trabajadores de los
equipos de trabajo. BOE nº 188 07-08-1997) legt die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit fest.
NUR GROSSBRITANNIEN: BS7671:2008
In Großbritannien legen die Vorschriften über die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
– Vorschrift 19 – Trennung von Energiequellen fest: „Jeder Arbeitgeber hat gegebenenfalls
sicherzustellen, dass Arbeitsmittel mit geeigneten Vorrichtungen versehen sind, um sie von allen
Energiequellen zu trennen. Jeder Arbeitgeber ergreift geeignete Maßnahmen um sicherzustellen,
dass bei der erneuten Verbindung zwischen Energiequelle und Arbeitsmittel Arbeitnehmer bei der
Verwendung der Arbeitsmittel keinerlei Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko ausgesetzt werden.“
USA (OSHA – OCCUPATIONAL SAFETY & HEALTH ADMINISTRATION, VEREINIGUNG
FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT)
Die OSHA Vorschrift zur Kontrolle von gefährlichen Energiequellen (Lockout/Tagout) 1910.147 sieht
vor, dass „Arbeitgeber ein Programm einführen und Verfahren einsetzen müssen, um geeignete
Blockiervorrichtungen oder Kennzeichnungen an spannungsführenden Geräten anzubringen und
Maschinen oder Geräte anderweitig zu deaktivieren, um eine unerwartete Wiedereinschaltung der
Energie, ein versehentliches Starten der Maschine oder das Freisetzen der gespeicherten Energie
und damit Personenverletzungen zu verhindern.“
ATEX-Standpunkt
Die ATEX-Richtlinie umfasst zwei EU-Richtlinien, die die Geräte und die Arbeitsumgebung beschreiben, die
erforderlich sind, um die Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen zu gewährleisten.
Diese ATEX-Richtlinie wurde am Samstag, den 29.März2014, unter der folgenden Bezeichnung
veröffentlicht:Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.Februar2014
zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur
bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung)–(Text von Bedeutung
für den EWR)–Offizielles Amtsblatt der Europäischen Union L96 vom 29.03.2014.
Bereiche, die in Zonen klassifiziert sind (0, 1, 2 für Gase, Dämpfe und Nebel sowie 20, 21, 22 für Staub),
müssen vor Zündquellen geschützt werden. [1]Geräte und Schutzsysteme, die zum Einsatz in den Zonen
vorgesehen sind, müssen die Vorgaben der Richtlinie erfüllen. Die Zonen 0 und 20 erfordern Geräte der
Kategorie1, die Zonen 1 und 21 erfordern Geräte der Kategorie2, und die Zonen 2 und 22 erfordern Geräte
der Kategorie3. In den Zonen 0 und 20 ist die Explosionsgefahr am größten.
Geräte, die vor Juli2003 im Einsatz waren, dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden, sofern die
Sicherheit im Rahmen einer Risikoanalyse bestätigt wurde.
Das Ziel der Richtlinie 1999/92/EU ist die Festlegung von Mindestvorschriften zur Verbesserung des
Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet
werden können.
Diese Richtlinie verpflichtet die Arbeitgeber, technische und/oder organisatorische Maßnahmen einzuführen,
die (a) die Bildung explosionsfähiger Atmosphären verhindern und/oder (b) die Zündung explosionsfähiger
Atmosphären vermeiden und/oder (c) die Auswirkungen einer Explosion abschwächen, so dass für die
Arbeitnehmer keine Gefahr mehr besteht.
Mehrere Lockout-Vorrichtungen und Vorhängeschlösser von Brady erfüllen den ATEX-Standpunkt. Diese sind im
Katalog entsprechend gekennzeichnet.