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Rohrmarkierung: Warum?

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen!

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Rohre, durch die gefährliche Stoffe befördert werden, gemäß der europäischen Richtlinie 92/58 zu kennzeichnen. Diese Richtlinie wird auch in deutsches Recht übertragen. Rohrleitungen, die Gefahrstoffe gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) transportieren, müssen zusätzlich zu den Texten mit den vorgeschriebenen Gefahrstoffsymbolen versehen werden. Auch die DIN 2403* gibt Auskunft über die Kennzeichnungspflicht von Rohrleitungen.

Schützen Sie sich bei der Arbeit!

Nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Rohre stellen tatsächlich eine wesentliche Gefahr dar! Unkenntnis über den Inhalt eines Rohres kann schwere Folgen haben, sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Maschinenpark.

Vermeiden Sie zusätzliche Kosten!

Indem Sie in eine gute und deutliche Kennzeichnung Ihrer Rohre investieren, beugen Sie unvorhersehbaren Kosten vor. Ein Arbeitsunfall verursacht nicht nur physisches Leid, sondern bedeutet für Sie als Arbeitgeber auch eine ernste finanzielle Belastung.

Gewinnen Sie Zeit!

Eine gute und deutliche Kennzeichnung gewährleistet eine bessere Einsicht in die Konstruktion. Ein schnelles und deutliches Verständnis ist vor allem wichtig für neue Mitarbeiter und/oder externe Unternehmer, die zeitweilig in Ihrem Betrieb arbeiten. Außerdem werden Wartungsarbeiten effizienter ausgeführt, unnötiges Suchen wird vermieden und die Gefahr für Unfälle oder Irrtümer wird wesentlich verringert. Sollte sich dennoch ein Unfall ereignen, so werden dank einer guten Kennzeichnung auf jeden Fall kostbare Sekunden gewonnen, die Leben retten können.


Erläuterung der Richtlinien – GHS/CLP

Am 28. November 2008 wurde die GHS-Verordnung durch den Europäischen Rat verabschiedet. Durch die Veröffentlichung am 31. Dezember, trat sie am 21. Juni 2009 in Kraft


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